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   OLG Koblenz, 06.12.1995 - 1 U 1468/90   

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https://dejure.org/1995,16310
OLG Koblenz, 06.12.1995 - 1 U 1468/90 (https://dejure.org/1995,16310)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.1995 - 1 U 1468/90 (https://dejure.org/1995,16310)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 1 U 1468/90 (https://dejure.org/1995,16310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Vorschriftswidriges Fehlen eines Handlaufs im Treppenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sturz im Treppenbereich; Beweis des ersten Anscheins; Vorschriftswidriges Fehlen eines Handlaufs; Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

    Im Allgemeinen ist bei einer kürzeren Treppe (mit bis zu vier oder fünf Stufen) kein Handlauf erforderlich, wohl aber bei einer längeren (etwa OLG Koblenz, VersR 1981, 559 und VersR 1997, 338, 339; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).

    Regelmäßig genügt die Anbringung eines Handlaufs (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 512), anderes gilt bei einer breiten Treppe (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 1997, 338, 339: 1,89 m).

  • OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98

    Verkehrssicherheit einer Treppenanlage

    Die Vielgestaltigkeit der möglichen Geschehensabläufe bei der Benutzung der Treppe lässt es nicht zu, von einem Regelsachverhalt zu sprechen, der eine Beweiserleichterung rechtfertigen würde (BGH VersR 1957, 198 und DB 1974, 427; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1995, Az. 1 U 1468/90 - Revision nicht angenommen).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 931/03

    Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wegen nicht erfolgter

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